Dienstleistung

Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen

Amtliche Beglaubigungen von Kopien sind beim Bürgermeisteramt erhältlich.
Mitarbeiter
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Mitarbeiter
zuständige Stelle
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zuständige Stelle
  • jede Behörde für Abschriften von Schriftstücken,
    • die sie selbst ausgestellt hat oder
    • die für ihren eigenen Gebrauch bestimmt sind
  • die Gemeinde Ihres Wohnortes für die amtliche Beglaubigung von Schriftstücken,
    • die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder
    • deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden
  • jeder Notar und jede Notarin

Hinweis: Adressen der Notare und Notarinnen in Deutschland finden Sie bei der Bundesnotarkammer.

Voraussetzungen
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Voraussetzungen
Das Orginal muss vorgelegt werden.
Bearbeitungsdauer
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Bearbeitungsdauer

Bei den zuständigen Behörden erfragen

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung
0,50 Euro pro Beglaubigung, mindestens aber 1,00 Euro.
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu