Dienstleistung

Abfall und Müll entsorgen

Die Abfallentsorgung ist Sache des Landkreises Rottweil. Bitte wenden Sie sich an das Landratsamt Rottweil.

Abfallkalender sind im Bürgerbüro erhältlich.
Zuständige Stelle
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Zuständige Stelle
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt
Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Sonstiges
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Sonstiges

keine