Dienstleistung

Bauantrag

Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen und zum Teil auch Nutzungsänderungen bedürfen in der Regel einer Baugenehmigung.
Im Baugenehmigungsverfahren ist der Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Rottweil.
Alternativ zum Baugenehmigungsverfahren gibt es das Kenntnisgabeverfahren. Vorraussetzung ist, dass das Vorhaben innerhalb eines qualifizierten, rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt. Das Vorhaben wird lediglich zur Kenntnis gebracht. Verantwortlich, dass alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten sind, sind der Architekt und der Bauherr. Die Unterlagen für das Kenntnisgabeverfahren sind ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Das Kreisbauamt bietet im Abstand von 3 - 4 Wochen Sprechtage in Lauterbach an. Es ist sehr zu empfehlen, künftige Baugesuche bereits im Vorfeld abzusprechen.
Mitarbeiter
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Zuständige Stelle
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Formulare & Online-Prozesse
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Zugehörigkeit zu
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