Dienstleistung
Ausgleichszulage
Der Landkreis Rottweil gewährt an landwirtschaftliche Betriebe in Berg- und Steillagengebieten mit weniger als 3 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche eine Zulage. Anträge sind für das laufende Jahr bis spätestens 31. Mai zu stellen.
-
Leiterin Bürgerbüro ("Allrounderin")