Dienstleistung

Fundsachen

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer dies unverzüglich mitzuteilen. Kennt der Finder den Eigentümer nicht oder ist ihm sein Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung des Eigentümers erheblich sein können, unverzüglich dem Bürgermeisteramt anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als 5 € wert, so bedarf es der Anzeige nicht. Fundsachen werden im Amtsblatt „Bürger und Gemeinde“ veröffentlicht. Der Finder kann vom Verlierer einen Finderlohn verlangen.
Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Zugehörigkeit zu
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