Dienstleistung

Straßenbeleuchtung

Zuständig für den Betrieb und die Instandsetzung der Straßenbeleuchtung ist der Bauhof der Gemeinde. Die Gemeinde beauftragt ihrerseits, sofern der Bauhof Schäden oder Reparaturen nicht selbst beheben kann, einen Elektrofachbetrieb. Mitteilungen über nicht brennende Straßenlampen oder Schäden an der öffentlichen Straßenbeleuchtung sollten baldmöglichst mitgeteilt werden.
Mitarbeiter
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