Dienstleistung

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Ziel des ELR ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in „ländlich geprägten Orten“. Investitionen im gewerblichen, kommunalen, aber auch privaten Bereich können vom Land unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Anträge können einmal jährlich, i.d.R. bis Ende September, bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung. Informationen und Anträge sind auch im Internet unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de abrufbar.
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