Dienstleistung
Grabnutzung
Für die Nutzung eines Grabes fallen Gebühren an, die in der Bestattungsgebührenordnung festgehalten sind. Bei Reihengräbern beträgt die Grabnutzungsdauer 20 Jahre, bei Wahlgräbern 30 Jahre.
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Sachbearbeitung Hauptamt und Standesamt ("Helfende Hand")
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Standesbeamtin ("Die Kupplerin")