Dienstleistung
Geburt
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen. Hierzu ist eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme erforderlich und, falls vorhanden, ein Stammbuch.
Die Anmeldung der Geburt ist nur nötig, wenn das Kind zu Hause auf die Welt gekommen ist.
Die Anmeldung der Geburt ist nur nötig, wenn das Kind zu Hause auf die Welt gekommen ist.
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Sachbearbeitung Hauptamt und Standesamt ("Helfende Hand")
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Standesbeamtin ("Die Kupplerin")