Verbot des Feuer machens an öffentlichen Feuerstellen im Wald


Das Forstamt Rottweil untersagt aufgrund des vorhergesagten heißen Wetters und der bereits ausgetrockneten Böden das Feuer machen auf offiziellen Feuerstellen innerhalb des Waldes und auch bis 100m vom Wald entfernt.

Diese Woche werden wieder Temperaturen über 30 Grad vorhergesagt. Durch die längere Trockenphase und vor allem durch den bis jetzt geringen Niederschlag sind die Waldböden ausgetrocknet.

Deshalb wird sich die Waldbrandgefahr bis Ende der Woche weiter verschärfen, einzelne Gewitter führen nur zu örtlicher Entlastung.

Waldbrände vernichten landesweit alljährlich wertvolle Waldflächen. Dabei werden die Lebensräume für viele im Wald lebende Insekten, Vögel und Pflanzen auf Jahre hinaus zerstört und enorme Schäden im Bereich des Boden- und Wasserschutzes verursacht. Die Waldbesitzer erleiden empfindliche Sachschäden mit erheblichen Kosten für die Wiederaufforstung. Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit beim Umgang mit Feuer im Wald oder in der Nähe von Wald. Waldbrände sind also durchaus ein vermeidbares Übel.

Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung ist ebenfalls aufgrund der Trockenheit derzeit zu vermeiden.

Generell darf Reisig nur bei nasser Witterung  verbrannt werden und ist bei der Ortspolizeibehörde, der zuständigen Polizeidienststelle und bei der integrierten Leitstelle Rottweil (Feuerwehrleitstelle) mit der Rufnummer 0741-94 29 94 90 rechtzeitig vorher anzumelden.

Im Brandfall sind sofort die Feuerwehr (112) und das Forstamt Rottweil (Tel.Nr. 0741/ 244 510) zu informieren.