L 108 - Pressemitteilung


🚧 L 108: Öffnung bis zum Ende der Sommerferien ist das Ziel

Für die weiterhin gesperrte L 108 zwischen Lauterbach und Schramberg gibt es inzwischen einen konkreteren Zeitplan. Nach den aktuellen Informationen soll die Straße möglichst bis zum Ende der Sommerferien und damit vor dem Schulbeginn am 14. September wieder für den Verkehr geöffnet werden.

Da uns hierzu immer wieder Fragen und Rückmeldungen erreichen, möchten wir zunächst einen wichtigen Punkt klarstellen:

👉 Die Entscheidung über die Sperrung und die Wiederfreigabe der L 108 liegt nicht bei der Gemeinde Lauterbach.

Die L 108 ist eine Landesstraße. Für die abschließende Prüfung der Verkehrssicherheit und die Freigabe der Straße sind nach den uns vorliegenden Informationen das Landratsamt Rottweil und das Regierungspräsidium Freiburg zuständig. Die Gemeinde Lauterbach kann die Straße daher weder selbst freigeben noch den Zeitpunkt einer Freigabe bestimmen.

🤝 Lauterbach unterstützt, wo es möglich ist

Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass wir als Gemeinde danebenstehen. Wir sind im engen Austausch mit den beteiligten Stellen, informieren uns fortlaufend über den Stand der Arbeiten und unterstützen dort, wo wir als Gemeinde einen konkreten Beitrag leisten können.

So ist beispielsweise vorgesehen, dass bei den abschließenden Arbeiten zur Wiederherstellung der Befahrbarkeit bei Bedarf auch die kommunalen Bauhöfe unterstützen können. Für uns ist klar: Wo Lauterbach konkret helfen kann, damit die Straße möglichst schnell wieder sicher geöffnet werden kann, werden wir dies im Rahmen unserer Möglichkeiten tun.

🌲 Gefährliche Bäume weitgehend beseitigt

Die Arbeiten zur Beseitigung der gefährlichen und durch den Waldbrand geschädigten Bäume am Hang sind inzwischen bis auf den noch vorgesehenen Abtransport per Hubschrauber abgeschlossen. Aufgrund des steilen Geländes waren diese Arbeiten aufwendig und nicht ungefährlich.

🪨 Sicherung von Steinen und Felsen

Parallel arbeitet die Firma Sachtleben an der Beräumung und Sicherung loser Steine und Felsen am Hang.

Wie notwendig diese Arbeiten sind, zeigte sich auch bei einer Begehung Anfang dieser Woche: Nach den uns vorliegenden Informationen lösten sich dabei Steine aus dem Hang und schlugen auf dem darunterliegenden Forstweg auf. Teilweise müssen größere Felsstücke aufwendig gesichert oder beseitigt werden.

🧱 Betonmauer mit Steinschlagfangnetz

Als weitere Sicherungsmaßnahme wird eine Betonmauer mit Steinschlagfangnetz errichtet. Die dafür notwendige Fläche wird derzeit vorbereitet.

Rund 50 Betonelemente sollen nach derzeitiger Planung am Montag und Dienstag, 7. und 8. September, angeliefert und anschließend eingebaut werden.

Wenn alles planmäßig verläuft, könnte die Betonmauer mit Fangnetz am Mittwoch, 9. September, fertiggestellt sein.

🔎 Prüfung am 10. September vorgesehen

Für Donnerstag, 10. September, ist derzeit ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Regierungspräsidium Freiburg, dem Landkreis Rottweil und der Stadt Schramberg geplant. Dabei sollen die bis dahin ausgeführten Sicherungsarbeiten geprüft werden.

Erst wenn die zuständigen Behörden nach Abschluss der Arbeiten die Verkehrssicherheit festgestellt haben, kann die L 108 wieder für den Verkehr freigegeben werden. Die Gemeinde Lauterbach ist für diese Entscheidung nicht zuständig und kann ihr auch nicht vorgreifen.

Das Ziel bleibt eine Öffnung bis zum Ende der Sommerferien. Ob dieser Zeitplan tatsächlich eingehalten werden kann, hängt vom weiteren Verlauf der Arbeiten und insbesondere vom Ergebnis der abschließenden Prüfung ab.

🚗 Auswirkungen auch auf die B 33 bei Hornberg

Die Sperrung der L 108 hat inzwischen auch Auswirkungen auf die laufende Sanierung der B 33 bei Hornberg. Das Regierungspräsidium Freiburg hat deshalb seinen Bauzeitenplan angepasst.

Die ursprünglich für die letzte Sommerferienwoche vom 7. bis 12. September vorgesehene Sanierung der B 33 zwischen Hornberg und Gutach wurde in die Herbstferien verschoben. Damit entfällt auch die für diesen Zeitraum geplante Vollsperrung.

Hintergrund ist, dass bei einer gleichzeitigen Sperrung der L 108 und der B 33 zwischen Hornberg und Gutach sehr große Umwege für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer entstanden wären. Das Regierungspräsidium hat die Entscheidung nach Rücksprache mit den betroffenen Kommunen getroffen.

⚠️ Davon nicht betroffen ist die bereits laufende Sperrung des Hornbergtunnels. Die dortigen Sanierungsarbeiten werden wie angekündigt durchgeführt. Der Tunnel bleibt voraussichtlich bis 2. Oktober gesperrt; der Verkehr wird währenddessen durch Hornberg geführt.

🚌 Schülerverkehr: Plan B wird vorbereitet

Für den Fall, dass die L 108 wider Erwarten nicht rechtzeitig zum Schulbeginn geöffnet werden kann, werden vorsorglich Alternativen für die Schülerbeförderung vorbereitet.

Hierzu laufen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen, Verkehrsunternehmen und Schulen. Für die Schülerbeförderung zu den beruflichen Schulen und zur Wittumschule ist das Landratsamt Rottweil zuständig.

🚑 Rettungsdienstliche Versorgung Lauterbachs

Auch während der Sperrung bleibt die rettungsdienstliche Versorgung Lauterbachs gewährleistet. Nach Auskunft des DRK alarmiert die Integrierte Leitstelle grundsätzlich das nächstgeeignete freie Rettungsmittel – unabhängig vom Standort einer Wache oder von Kreisgrenzen.

Aufgrund der derzeitigen Straßensituation kommen insbesondere Rettungswagen aus Hornberg oder Schiltach zum Einsatz. Bei Bedarf werden zusätzlich die Ersthelfer des DRK-Ortsvereins Lauterbach alarmiert.

➡️ Wie geht es weiter?

Nach den schwierigen Arbeiten der vergangenen Wochen zeichnet sich nun erstmals ein konkreter zeitlicher Ablauf für eine mögliche Wiederöffnung ab.

Die Stadt Schramberg, der Landkreis Rottweil, das Regierungspräsidium Freiburg und die beteiligten Fachfirmen arbeiten mit hoher Priorität daran, die notwendigen Voraussetzungen für eine möglichst schnelle Wiederöffnung zu schaffen.

Wir als Gemeinde Lauterbach unterstützen, wo wir können, und bleiben in engem Kontakt mit den zuständigen Stellen. Wann die L 108 tatsächlich wieder freigegeben werden kann, entscheiden jedoch die hierfür zuständigen Behörden auf Grundlage der Verkehrssicherheit.

Sobald uns belastbare neue Informationen vorliegen, informieren wir Euch kurzfristig.

Bis dahin bitten wir weiterhin darum, die bestehende Vollsperrung und die ausgewiesenen Umleitungen unbedingt zu beachten.

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