Dienstleistung
Hundesteuer - Befreiung beantragen
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von Wachhunden, Blindenhunden und Rettungshunden.
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Steueramt
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Siehe Hundesteuersatzung
Ein formloser Antrag auf Befreiung genügt.
keine
Keine
keine
- § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG): Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde