Dienstleistung

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von Wachhunden, Blindenhunden und Rettungshunden.

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Siehe Hundesteuersatzung

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Ein formloser Antrag auf Befreiung genügt.

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

Keine

Sonstiges
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Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG): Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Satzung
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Satzung
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu