Dienstleistung
Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen
Amtliche Beglaubigungen von Kopien sind beim Bürgermeisteramt erhältlich.
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Bürgerbüro/Standesamt
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Standesbeamtin
- jede Behörde für Abschriften von Schriftstücken,
- die sie selbst ausgestellt hat oder
- die für ihren eigenen Gebrauch bestimmt sind
- die Gemeinde Ihres Wohnortes für die amtliche Beglaubigung von Schriftstücken,
- die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder
- deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden
- jeder Notar und jede Notarin
Hinweis: Adressen der Notare und Notarinnen in Deutschland finden Sie bei der Bundesnotarkammer.
Das Orginal muss vorgelegt werden.
Bei den zuständigen Behörden erfragen
0,50 Euro pro Beglaubigung, mindestens aber 1,00 Euro.