Dienstleistung

Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)

Kraftfahrzeuge, die im Kreis Rottweil angemeldet waren (Kennzeichen RW), können beim Bürgermeisteramt abgemeldet werden. Für die Abmeldung sind die Nummernschilder und der Kfz.-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I notwendig. Bei fehlenden Unterlagen ist die Abmeldung nur beim Landratsamt Rottweil möglich!

Ab sofort können die Fahrzeuge auch online direkt beim Landratsamt in Rottweil abgemeldet werden. Gebühr für die online Abmeldung beträgt 2,70 € (Gebühr im Rathaus 16,50 €).

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Das Fahrzeug muss im Landkreis Rottweil zugelassen sein.
(RW Kennzeichen)

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
beide Kennzeichen

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

16,50 € (Rathaus)

2,70 € online über das Landratsamt in Rottweil

Weitere Hinweise
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Weitere Hinweise
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu