Dienstleistung
Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
Kraftfahrzeuge, die im Kreis Rottweil angemeldet waren (Kennzeichen RW), können beim Bürgermeisteramt abgemeldet werden. Für die Abmeldung sind die Nummernschilder und der Kfz.-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I notwendig. Bei fehlenden Unterlagen ist die Abmeldung nur beim Landratsamt Rottweil möglich!
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Leiterin Bürgerbüro ("Allrounderin")
Das Fahrzeug muss im Landkreis Rottweil zugelassen sein.
(RW Kennzeichen)
(RW Kennzeichen)
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
beide Kennzeichen
beide Kennzeichen
7,50 Euro