Dienstleistung
Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
Kraftfahrzeuge, die im Kreis Rottweil angemeldet waren (Kennzeichen RW), können beim Bürgermeisteramt abgemeldet werden. Für die Abmeldung sind die Nummernschilder und der Kfz.-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I notwendig. Bei fehlenden Unterlagen ist die Abmeldung nur beim Landratsamt Rottweil möglich!
Ab sofort können die Fahrzeuge auch online direkt beim Landratsamt in Rottweil abgemeldet werden. Gebühr für die online Abmeldung beträgt 2,70 € (Gebühr im Rathaus 16,50 €).
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Leiterin Bürgerbüro ("Allrounderin")
Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland außer Betrieb setzen, wenn
- Sie zur Außerbetriebsetzung persönlich erscheinen und
- die erforderlichen Unterlagen vorlegen können.
Wenn Ihre Unterlagen unvollständig sind, können Sie Ihr Fahrzeug nur an der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen.
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Das Fahrzeug muss im Landkreis Rottweil zugelassen sein.
(RW Kennzeichen)
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
beide Kennzeichen
16,50 € (Rathaus)
2,70 € online über das Landratsamt in Rottweil