Dienstleistung

Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)

Kraftfahrzeuge, die im Kreis Rottweil angemeldet waren (Kennzeichen RW), können beim Bürgermeisteramt abgemeldet werden. Für die Abmeldung sind die Nummernschilder und der Kfz.-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I notwendig. Bei fehlenden Unterlagen ist die Abmeldung nur beim Landratsamt Rottweil möglich!
Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Voraussetzungen
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Voraussetzungen
Das Fahrzeug muss im Landkreis Rottweil zugelassen sein.
(RW Kennzeichen)
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
beide Kennzeichen
Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung
7,50 Euro
Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage
Weitere Hinweise
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Weitere Hinweise
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu