Dienstleistung

Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)

Kraftfahrzeuge, die im Kreis Rottweil angemeldet waren (Kennzeichen RW), können beim Bürgermeisteramt abgemeldet werden. Für die Abmeldung sind die Nummernschilder und der Kfz.-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I notwendig. Bei fehlenden Unterlagen ist die Abmeldung nur beim Landratsamt Rottweil möglich!

Ab sofort können die Fahrzeuge auch online direkt beim Landratsamt in Rottweil abgemeldet werden. Gebühr für die online Abmeldung beträgt 2,70 € (Gebühr im Rathaus 16,50 €).

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland außer Betrieb setzen, wenn

  • Sie zur Außerbetriebsetzung persönlich erscheinen und
  • die erforderlichen Unterlagen vorlegen können.

Wenn Ihre Unterlagen unvollständig sind, können Sie Ihr Fahrzeug nur an der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen.

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Das Fahrzeug muss im Landkreis Rottweil zugelassen sein.
(RW Kennzeichen)

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
beide Kennzeichen

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

16,50 € (Rathaus)

2,70 € online über das Landratsamt in Rottweil

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage
Weitere Hinweise
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Weitere Hinweise
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu