Dienstleistung

Jubilare

Die Geburtstage von Burgerinnen und Bürgern ab dem 70. Lebensjahr und die Ehejubilare ab der Goldenen Hochzeit (50 Jahre) werden in unserem Amtsblatt "Bürger und Gemeinde" und in der örtlichen Presse veröffentlicht. Jubilare, die mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sind, werden gebeten, dies der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Diese "Pressesperre" gilt bis auf Widerruf.
Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Kosten/Leistung
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Es entstehen keine Kosten.
Zugehörigkeit zu
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