Dienstleistung
Jugendschutz
Mit dem Jugendschutzgesetz sollen Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit vor Gefahren und schädlichen Einflüssen geschützt werden. Insbesondere Gastwirte, aber auch sonstige Veranstalter (Vereine etc.), müssen die Jugendschutzbestimmungen überwachen und einhalten. In dem unten angeführten Merkblatt sind die wesentlichen Bestimmungen zum Jugendschutz enthalten. Jugendschutz im LK Rottweil (Prospekt)
-
Hauptamtsleiter ("Der Fels in der Brandung")