Dienstleistung
Schankerlaubnis
Wer eine öffentliche Veranstaltung (z. B. Vereinsfest) durchführen möchte, muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Schankerlaubnis beantragen. Der Veranstalter erhält dann auf Widerruf die Gestattung zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft. Bei Nichteinhaltung der Sperrzeit muss auch die Verkürzung derselben beantragt werden.
Siehe auch Sperrzeit
Siehe auch Sperrzeit
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Leiterin Bürgerbüro ("Allrounderin")
1 Tag ohne Sperrzeitverkürzung 20,00 €
2 Tage ohne Sperrzeitverkürzung 25,00 €
3 Tage ohne Sperrzeitverkürzung 30,00 €
4 Tage ohne Sperrzeitverkürzung 35,00 €
2 Tage ohne Sperrzeitverkürzung 25,00 €
3 Tage ohne Sperrzeitverkürzung 30,00 €
4 Tage ohne Sperrzeitverkürzung 35,00 €