Dienstleistung

Schankerlaubnis

Wer eine öffentliche Veranstaltung (z. B. Vereinsfest) durchführen möchte, muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Schankerlaubnis beantragen. Der Veranstalter erhält dann auf Widerruf die Gestattung zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft. Bei Nichteinhaltung der Sperrzeit muss auch die Verkürzung derselben beantragt werden.

Siehe auch Sperrzeit
Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung
1 Tag ohne Sperrzeitverkürzung   20,00 €
2 Tage ohne Sperrzeitverkürzung 25,00 €
3 Tage ohne Sperrzeitverkürzung 30,00 €
4 Tage ohne Sperrzeitverkürzung 35,00 €
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu