Dienstleistung
Straßensperrung
Sofern bei Baumaßnahmen, Festen, Umzügen etc. öffentliche Straßenflächen in Anspruch genommen werden sollen, ist eine verkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese erteilt das Landratsamt Rottweil, Verkehrsamt (Tel.: 0741/244-0). Der Antrag kann auch über die Gemeindeverwaltung gestellt werden.
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Hauptamtsleiter ("Der Fels in der Brandung")