Dienstleistung

Ortsrecht

Unter Ortsrecht versteht man alle vom Gemeinderat beschlossenen Satzungen und Verordnungen. Diese haben nur in der Gemeinde Lauterbach Gültigkeit. Das derzeitige Ortsrecht besteht aus:
Hauptsatzung, Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung, Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren, Satzung über die Erhebung der Hundesteuer, Satzung über die öffentliche Entwässerung, Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen, Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe, Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages, Feuerwehrsatzung, Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung, Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter, Satzung über die Benutzung des öffentlichen Auffüllplatzes, Friedhofsatzung, Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser, Polizeiverordnung, Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, Betriebssatzung für die Wasserversorgung Lauterbach.
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