Dienstleistung
Kleinleiterabgabe
Wenn ein bewohntes Gebäude nicht an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen ist und die Hauskläranlage oder die geschlossene Grube nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht, muss der Grundstückseigentümer Kleineinleiterabgabe bezahlen.
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Hauptamtsleiter ("Der Fels in der Brandung")
Die jährliche Abgabe beträgt 26,00 Euro pro Bewohner des Grundstücks.