Dienstleistung

Fremdenverkehrsbeitrag

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Weitere Hinweise
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Weitere Hinweise
Abgabepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche in der Gemeinde Lauterbach aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar einen besonderen wirschaftlichen Vorteil haben. Der Beitrag bemisst sich nach den besonderen wirtschaftlichen Vorteilen (Reineinnahmen) und bei Beherbergungsbetrieben nach der Anzahl der Übernachtungen
(0,50 € je Person über 14 Jahren und Übernachtung).
Satzung
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Zugehörigkeit zu
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