Verein
Schwarzwaldverein
Veranstaltungen können der Homepage des Schwarzwaldverein
Die Vereinsleitung der Ortsgruppe Lauterbach: (Vorwahl Lauterbach 07422)
Vorsitzender Oliver Binder (Sprecher) 99 15 86
Vorsitzender Stefan Michler 2 02 44
Vorsitzende Veronika Oehler 56 03 99
Rechner Christian Müller 37 88
Schriftführer Siegmar Brüstle 24 15 30
Wanderwart Ingrid Müller 37 88
Wegewart Josef Müller 37 88
Naturschutzwart Natascha Hilser 98 96 80
Jugendgruppe Tina Müller 2 06 89
Familiengruppe Stefanie Schrader 24 05 47
Senioren Kurt Gießer 48 26
Öffentlichkeitsarbeit Markus Hilser 98 96 80
Beirat Ulli Reith 2 29 99
Beirat Siegfried Zey 2 08 79
Wanderordnung
Eigenverantwortung der Wanderteilnehmer:
• Es obliegt den Wanderteilnehmern, ihre Wanderausrüstung der angesetzten Wanderung anzupassen.
• Die Teilnahme an den Wanderungen erfolgt für Mitglieder und Gäste auf eigene Gefahr und Risiko.
• Die Anmeldung zu einer Wanderung hat beim jeweiligen Wanderführer zu erfolgen und ist verbindlich. Bei zu spät erfolgter Abmeldung, Rücktritt oder Zuspätkommen besteht die Verpflichtung zur Bezahlung der entstehenden Kosten (anteilige Fahrtkosten, ggf. Übernachtungskosten).
• Bei Fahrten mit Pkw wird pro Teilnehmer pro Fahrkilometer ein Beitrag von 0,08 € erhoben.
Kinder sind frei. Auf voll besetzte Pkw ist im Interesse der Umwelt zu achten.
• Die Ortsgruppen des Schwarzwaldvereins treten bei allen Wanderungen und Veranstaltungen nur als Vermittler der bei der Veranstaltung oder Wanderung in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen und Gaststätten auf.
Der Schwarzwaldverein übernimmt daher keine Haftung bei Verlusten oder sonstigen, nicht auf sein Verschulden zurückzuführenden Ereignissen. Die Haftung der mit der Leistung beauftragten Unternehmen und Personen bleibt unberührt.
Verhalten der Wanderteilnehmer:
• Der Wanderführer ist mit der praktischen Durchführung (Wegweisung und Information) der Wanderung beauftragt.
• Änderungen bei der Durchführung und dem Verlauf der Wanderungen bleiben vorbehalten.
• Jeder Wanderteilnehmer beteiligt sich an der Wanderung auf eigene Gefahr und ist für sein persönliches Tun und Lassen selbst verantwortlich.
• Die Wanderteilnehmer sind dazu verpflichtet, den Wanderführer zu informieren, wenn sie sich aus der Wandergruppe entfernen, die Wanderung abkürzen, oder abbrechen wollen.
unserere Veranstaltungen sind aus unserem Wanderprogramm zu entnehmen
und werden in der Tageszeitung Schwarzwälder Bote sowie im "Bürger und Gemeinde" veröffentlicht.