Gebühren verlässliche Grundschule und Bläserklasse


Gebühren für Verlässliche Grundschule und Bläserklasse werden
im April nicht abgebucht

Die Gemeinde Lauterbach folgt der Empfehlung von Städtetag und Gemeindetag sowie der unter den Gemeinden im Landkreis Rottweil abgestimmten Vorgehensweise und setzt die Gebühren für die Verlässliche Grundschule und die Bläserklasse für den Monat April aus. Das heißt, eine Abbuchung erfolgt vorerst nicht. Die Gemeinde wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob die Gebühren erlassen werden können.