Dienstleistung

Ausgleichszulage

Der Landkreis Rottweil gewährt an landwirtschaftliche Betriebe in Berg- und Steillagengebieten mit weniger als 3 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche eine Zulage. Anträge sind für das laufende Jahr bis spätestens 31. Mai zu stellen.

Zuständige Stelle
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Zuständige Stelle