Dienstleistung
Mahnwesen
Werden Forderungen der Gemeinde an Dritte innerhalb von 2 Wochen nach Fälligkeit nicht bezahlt, wird eine Mahnung zugestellt. Zusätzlich zu Forderung werden dann noch Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben. Wird die Forderung dann immer noch nicht bezahlt, wird nach wiederum 2 Wochen eine zweite Mahnung zugestellt.
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Kassenverwalterin ("Panzerknacker")
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Kämmerei ("Zahlenartistin")